Sie benötigen ein Gutachten?
Meine Gutachten werden zB. benötigt für
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Behörden oder auch private Auftraggeber. Die gängigsten Gutachtenarten sind: Gerichts-, Privat- und Schlichtungsgutachten.
Die Gutachten unterscheiden sich nur unwesentlich. Hauptsächlich jedoch in Bezug auf den Auftraggeber.
Der Sachverständige muss bei allen Gutachten die er fertigt und ausführt, rein unparteiisch agieren. So darf er auch keinerlei Weisungen irgendeiner Partei Folge leisten, die seine Unparteilichkeit beeinflussen könnten.
Gerichtliche Gutachten dürfen nur auf dem Bestellungsgebiet des Sachverständigen angenommen werden. Das Bestellungsgebiet regelt die Sachverständigen-Ordnung der zu bestellenden Kammer.
Ich bin der Kammer Konstanz unterstellt. Meine öffentliche Bestellung von der Handwerkskammer Konstanz erfolgte am 1. Dezember 2004.
Die Bestellungsgebiete für gerichtliche Gutachten umfassen Begutachtungen von:
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sämtlichen Schreiner und Tischlerarbeiten |
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Innenausbau |
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Möbel |
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Akustik, Lärmschutz |
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Fenster, Türen, Tore |
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Haustüren |
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Bauelemente |
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Decken |
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Fußböden |
ausserdem
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Abnahme von Lieferanten- und Montageleistungen im Innenausbau, bei Möbeln, Küchen, Innen- und Objekteinrichtungen |
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Beratung im Innenausbau, bei Möbeln, Küchen, Innen- und Objekteinrichtungen |
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Messungen von
Raumfeuchte- und Raumlufttemperaturen
Oberflächentemperaturen an Geräten und Möbeln
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Ursachenprüfungen bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall |
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