Deckenbau Trennwände Trockenbau

Schreinermeister Jürgen Müller –
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Konstanz im Schreiner- und Tischlerhandwerk

Markenzeichen Sachverständiger
Markenzeichen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Urkunde IHK

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Sie benötigen ein Gutachten?

Meine Gutachten werden zB. benötigt für
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Behörden oder auch private Auftraggeber. Die gängigsten Gutachtenarten sind: Gerichts-, Privat- und Schlichtungsgutachten.
Die Gutachten unterscheiden sich nur unwesentlich. Hauptsächlich jedoch in Bezug auf den Auftraggeber.
Der Sachverständige muss bei allen Gutachten die er fertigt und ausführt, rein unparteiisch agieren. So darf er auch keinerlei Weisungen irgendeiner Partei Folge leisten, die seine Unparteilichkeit beeinflussen könnten.

Gerichtliche Gutachten dürfen nur auf dem Bestellungsgebiet des Sachverständigen angenommen werden. Das Bestellungsgebiet regelt die Sachverständigen-Ordnung der zu bestellenden Kammer.
Ich bin der Kammer Konstanz unterstellt. Meine öffentliche Bestellung von der Handwerkskammer Konstanz erfolgte am 1. Dezember 2004.

Die Bestellungsgebiete für gerichtliche Gutachten umfassen Begutachtungen von:

    sämtlichen Schreiner und Tischlerarbeiten
Innenausbau
Möbel
Akustik, Lärmschutz
Fenster, Türen, Tore
Haustüren
Bauelemente
Decken
Fußböden

ausserdem

    Abnahme von Lieferanten- und Montageleistungen im Innenausbau, bei Möbeln, Küchen, Innen- und Objekteinrichtungen
Beratung im Innenausbau, bei Möbeln, Küchen, Innen- und Objekteinrichtungen
Messungen von
– Raumfeuchte- und Raumlufttemperaturen
– Oberflächentemperaturen an Geräten und Möbeln
Ursachenprüfungen bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall

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Jürgen Müller
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